Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 1.05.2023 wird das Deutschlandticket im ÖPNV eingeführt. Dieses Ticket gilt deutschlandweit im gesamten öffentlichen Nahverkehr.

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich wird daher zum Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024 – somit ab 01.09.2023 - die Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Fahrtkostenübernahme ebenfalls auf das Deutschlandticket umstellen. Die für das Schuljahr 2022/2023 ausgehändigten SchülerMobilTickets für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Fahrtkostenübernahme behalten bis dahin ihre Gültigkeit.

Das ab 01.09.2023 geltende Deutschlandticket wird den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern als digitale Chipkarte unmittelbar von dem beauftragten Unternehmen rechtzeitig vor Schulbeginn an die uns bekannte Privatadresse der Schülerinnen und Schüler versandt. Insofern ist es wichtig, dass evtl. Umzüge und sonstige Veränderungen rechtszeitig mitgeteilt werden, damit die richtigen Daten auf der Chipkarte gespeichert werden und der Versand optimal erfolgen kann.

Damit gewährleistet ist, dass die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig in Besitz der Chipkarten kommen, bitten wir alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum neuen Schuljahr in die Klassenstufe 1 oder in die Klassenstufe 5 wechseln und noch keinen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten gestellt haben, dies umgehend möglichst bis zum 30.04.2023 zu erledigen. Hierauf werden wir auch nochmals in der Presse hinweisen.
Für Schülerinnen und Schüler der übrigen Klassenstufen muss der Antrag in der Regel nur dann neu gestellt werden, wenn ein Schul- oder Wohnortwechsel eingetreten ist. Auch wenn das Deutschlandticket bundesweit im öffentlichen Nahverkehr gilt, müssen uns Änderungen unbedingt zeitnah mitgeteilt werden. Besucht die Schülerin bzw. der Schüler weiterhin die gleiche Schule und ist kein Umzug erfolgt, ist zunächst nichts zu unternehmen.

Die entsprechenden Anträge können unter folgendem Link gestellt werden https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/bildung-und-kultur/befoerderung-zu-schulen/

Wir haben uns bewusst dazu entschieden, die zu verteilenden knapp 7.000 Chipkarten dieses Jahr erstmalig nicht über die Schulen zu verteilen. Wir hoffen, somit auch an den Schulen gerade zu Schuljahresbeginn eine entsprechende Arbeitsentlastung zu schaffen.
Unter anderem auch, um weiteren Aufwand in den Sekretariaten zu vermeiden, haben sich die Landräte in der Region gegen die Einführung des Deutschland-Tickets für die Schüler zum Starttermin des Deutschland-Tickets am 01.05.2023 entschieden, da ansonsten auch hier ein Großteil des Umtauschaufwandes in den Sekretariaten angefallen wäre.

Hierbei ist uns durchaus bewusst, dass die Verteilung über die Schulen u.a. den Vorteil einer „letzten Kontrolle“ durch die Schule hatte. Insofern werden wir den Schulen zu gegebener Zeit entsprechende Listen zur Prüfung zukommen lassen, um zumindest eine größtmögliche Kontrolle zu gewährleisten. Wir gehen aber davon aus, dass dies deutlich weniger Aufwand verursacht, als die Verteilaktionen der Fahrkarten jeweils zum Schuljahresbeginn.

Es ist vorgesehen, dass die Schüler, sofern Sie das möchten, Ihre Deutschland-Tickets, die sie als Chipkarte erhalten, eigenständig beim ausstellenden Unternehmen auch in ein Handy-Ticket umwandeln lassen können. Sofern und sobald dies möglich ist, werden diese Schülerinnen und Schüler hierüber entsprechend informiert.

Im Rahmen des gesamten für alle Beteiligten neuen Verfahrens werden sicherlich noch Fragen auftauchen, denen wir uns gemeinsam mit Ihnen in gewohnter Weise annehmen werden.

Sollten Sie noch Fragen, Anregungen, Ideen o.ä. haben, stehe ich Ihnen gerne unter u.a. Rufnummer zur Verfügung. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Renate Kemmer
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